Eine ambulante Psychotherapie gehört zum regulären Leistungskatalog aller gesetzlichen Krankenversicherungen. Wir sind durch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen Lippe zugelassen und können daher unsere Leistungen direkt mit Ihrer Krankekasse abrechnen.

Sie benötigen für ein, zuvor telefonisch vereinbartes, Erstgespräch nur ihre Versichertenkarte.

 

Das Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde) dient vor allem der Klärung der Fragen unter welchen psychischen Beschwerden Sie leiden und welche Behandlungsoptionen bestehen. Um diesen Fragen genügend Raum zu geben, können dem Erstgespräch noch zwei weitere Sprechstundengespräche folgen.

 

Ob wir Ihnen nach den Sprechstundengesprächen einen Therapieplatz anbieten können und mit welcher Wartezeit dieser verbunden ist, wird ebefalls im Rahmen der Sprechstundengespräche besprochen.

Hierbei ist es möglich das zwischen Sprechstundengespräche und Therapiebeginn eine längere Wartezeit entsteht.

 

Wenn wir Ihnen nach den Sprechstundengesprächen einen Therapieplatz anbieten können, folgen zwei bis vier Probesitzitzungen (Probatorik). Im Rahmen der Probatorik stellen wir gemeinsam bei Ihrer Krankenkasse den Antrag für die Kostenübernahme der Therapie. Nach der Bewilligung der Therapie durch die Krankenkasse kann die Therapie beginnen.