Gesetzliche Krankenkassen
Eine ambulante Psychotherapie gehört zum regulären Leistungskatalog aller gesetzlichen Krankenversicherungen. Sie benötigen für ein Erstgespräch nur ihre Versichertenkarte.
Private Krankenversicherungen, Beihilfestellen und Berufsgenossenschaften
übernehmen in der Regel die Kosten einer Psychotherapie. In manchen Fällen werden die Kosten aufgrund bestimmter Vertragsbedingungen nicht oder nur teilweise übernommen. Bitte nehmen Sie im Vorfeld mit der für Sie zuständigen Stelle Kontakt auf und klären Sie, dass die Behandlungskosten übernommen werden.
Selbstzahler
benötigen keinerlei Formalitäten. Zwischen Ihnen als Klient und unserer Praxis werden die Vereinbarungen lediglich in einem Behandlungsvertrag geregelt.
Grundlage der Abrechnung unserer Leistungen ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Psychotherapeutische Leistungen sind umsatzsteuerbefreit.
Soldaten/Soldatinnen
haben einen Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung und können für eine psychotherapeutische Behandlung daher eine Überweisung durch ihren Truppenarzt erhalten. Die Kosten für eine Psychotherapie werden vollständig vom Dienstherrn übernommen.
Aktuelle Information:
Unsere Praxis ist weiterhin geöffnet und alle Terminde finden wie vereinbart statt.
Telefon: 0 231 / 53 20 20 01
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo. 13:00 - 14:40 Uhr
(Änderungen entnehmen Sie bitte der Ansage auf unserem Anrufbeantworter)